Deine Rechte als Unfallgeschädigter nach einem Verkehrsunfall

Hier findest du die wichtigsten Fragen zu allen Themen rund um deine Rechte nach einem Autounfall. Solltest du auf der Suche nach Antworten hier nicht fündig werden, nutze bitte unser Kontaktformular oder wende dich telefonisch an uns.

Autounfall: Fragen als Unfallgeschädigter

Du hast freie Wahl eines unabhängigen Kfz Sachverständigen

Als Unfallgeschädigter hast du das Recht einen Kfz Sachverständigen deiner Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen.

Die Kosten des Kfz Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung.

Das erstellte Kfz Gutachten kann als Grundlage deiner Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn du z.B. dein Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben möchtet.

ABER: Liegt von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vor, kann der Kfz Sachverständiger und Kfz Gutachter eine Reparaturkalkulation oder ein Kurzgutachten als Schadensnachweis für die Versicherung erstellen.

Du hast die freie Werkstattwahl nach einem Unfall

Als Unfallgeschädigter steht dir die Wahl deiner Werkstatt, in der du dein Fahrzeug reparieren lassen möchtest, komplett frei.

Deine Werkstatt leistet immer gute Arbeitet und hat dein Vertrauen? Auch bei einem Unfallschaden garantiert dir deine vertraute Werkstatt eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit deines Fahrzeuges.

ALSO: Bestimme deine Reparaturwerkstatt selbst.

Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall

Ist dein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, hast du für diesen Zeitpunkt den rechtlichen Anspruch auf einen Mietwagen, es sei denn, du hast nur einen geringen Fahrbedarf. Benötigst du keinen Mietwagen, kannst du für die Dauer des schadensbedingten Ausfalls alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

ABER: Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede bei Mietwagen kann es sinnvoll sein, die Mietwagenpreise zu vergleichen. Bei Anmietung zu überhöhten Preisen muss die Versicherung die Mietwagenkosten nicht immer vollständig übernehmen.

Auto Totalschaden nach Unfall - Reparieren oder verkaufen?

Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, kannst du dein Auto trotzdem in deiner Fachwerkstatt reparieren lassen.

ABER: Wichtige Bedingungen sind, dass die im Sachverständigengutachten veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30% übersteigen und dass du das Fahrzeug weiter nutzen wirst.

Möchtest du das Fahrzeug im Fall eines Totalschadens nicht reparieren, hast du den Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer).

Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist. Wie hoch der konkrete Mehrwertsteuerabzug ausfällt, hängt u.a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeuges ab. Aussagen dazu finden Sie im Kfz Gutachten des Sachverständigers.

Du hast auch das Recht, dein Fahrzeug zu dem Restwert, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat zu verkaufen (z.B. an Ihre Werkstatt). Restwertangebote der Versicherung musst du nur dann beachten, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor du das Fahrzeug veräußerst hast und dieses Angebot für dich zumutbar ist.

Zur Sicherheit empfiehlt sich daher ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag mit Ihrer Fachwerkstatt.

Keine Vorauszahlung der Reparaturkosten

Lässt du dein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren, dann erspare dir die Vorleistung der Reparaturkosten. Du kannst die Zahlungsabwicklung mit einer “Reparaturkosten-Übernahmeerklärung” und/oder “Sicherungsabtretung” deiner Werkstatt vereinfachen.

Die gegnerische Versicherung kann bei Vorlage dieser Formulare die Reparaturkosten in der Regel direkt an die Fachwerkstatt auszahlen.

Effiziente Unfallabwicklung mit einem Rechtsanwalt – kostenfrei!

Als Unfallgeschädigter hast du das Recht auf freie Wahl eines Rechtsanwaltes deines Vertrauens, der für dich sämtliche Schadenersatzansprüche ermittelt und sorgenfrei durchsetzt.

Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Autounfall: Fragen als Unfallverursacher

Was passiert, wenn ich den Autounfall selbst verschuldet habe?

Wenn du bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall deine Kaskoversicherung in Anspruch nimmst, ergeben sich deine Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht deines Versicherers zu beachten:

Setze dich daher unverzüglich mit deiner Versicherung in Verbindung.

ABER AUCH HIER GILT: Du hast das Recht, die Werkstatt deines Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Wir sind auch persönlich für Dich da und beraten dich kostenfrei

Telefonisch Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr

oder per E-Mail kontaktieren.

Unsere Unfallexperten sind bundesweit rund um die Uhr für dich da!

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