Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, kannst du dein Auto trotzdem in deiner Fachwerkstatt reparieren lassen.
ABER: Wichtige Bedingungen sind, dass die im Sachverständigengutachten veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30% übersteigen und dass du das Fahrzeug weiter nutzen wirst.
Möchtest du das Fahrzeug im Fall eines Totalschadens nicht reparieren, hast du den Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer).
Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist. Wie hoch der konkrete Mehrwertsteuerabzug ausfällt, hängt u.a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeuges ab. Aussagen dazu finden Sie im Kfz Gutachten des Sachverständigers.
Du hast auch das Recht, dein Fahrzeug zu dem Restwert, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat zu verkaufen (z.B. an Ihre Werkstatt). Restwertangebote der Versicherung musst du nur dann beachten, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor du das Fahrzeug veräußerst hast und dieses Angebot für dich zumutbar ist.
Zur Sicherheit empfiehlt sich daher ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag mit Ihrer Fachwerkstatt.